Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei unterzeichnet

Vor ca. 4 Wochen haben Bundesfinanzminister Schäuble und der türkische Finanzminister Simsek das neue Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet.

 

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wird rückwirkend ab dem 01.01.2011 gelten und ersetzt das frühere Abkommen aus dem Jahr 1985. 

 

Das neue Abkommen entspricht dem OECD-Musterabkommen, womit der steuerliche Informationsaustausch zwischen beiden Staaten erweitert und dem geltenden Maß des OECD-Standards (wie sie ihn im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat) angepasst wird. 

 

Im Vergleich zum bisherigen Abkommen erfolgen vor allem folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik:

 

  • Quellensteuersätze bei Dividenden und Zinsen wurden erfreulicherweise gesenkt,  
  • ein begrenztes Besteuerungsrecht von Renten im Quellenstaat wurde eingeführt,
  • die Möglichkeit der Anrechnung fiktiver, nicht gezahlter türkischer Steuern fällt weg, 
  • Einführung einer sog. Umschwenkklausel (zugunsten Deutschland ist ein umschwenken von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nunmehr möglich)

 

Das neue Abkommen tritt jedoch erst mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden in Kraft.

 

Die Senkung der Quellensteuersätze sind zwar zu begrüßen -sie erhöhen womöglich auch Investmentaktivitäten zwischen beiden Ländern-, jedoch bremst die neu eingeführte sog. Umschwenkklausel, die nur zugunsten Deutschlands Anwendung finden soll, und die Streichung der Möglichkeit fiktive, nicht gezahlte türkische Steuern anzurechnen, jegliche Euphorie.

 

Rechtsanwalt Özer wird zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen und möglichen Steuerersparnissen sowie Investitionsmöglichkeiten in einem gesonderten Schreiben ausführlicher Stellung nehmen.

 

Bei Fragen zum DBA Deutschland Türkei können wir Ihnen behilflich sein.

 

 

 

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