Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht


Im Rahmen der kürzlich eingeführten einrichtungsbezogenen Impfverpflichtungen, durch die u.a. vorgesehen wird, dass Beschäftigte von [beispielsweise] Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung vorlegen müssen [bzgl. der Ausnahmen und weiterer Details vgl. § 28a InfG und Verkündung der Gesetzesänderung], haben wir eine Vielzahl an Anfragen für die Einreichung von Verfassungsbeschwerden erhalten. 

 

Für die Prüfung der Erfolgsaussichten und die Beauftragung unserer Kanzlei in einer solchen Angelegenheit, haben wir die hier vorliegende Seite eingerichtet. Bitte bedenken Sie, dass ein Beratungsvertrag erst durch eine Vertragsbestätigung der Kanzlei zustande kommt. 

 

Für diese Form der Beauftragung ist es erforderlich, dass Sie das nachfolgende Formular vollständig bearbeiten/ausfüllen sowie die nachfolgenden Dateien/Dokumente gesichtet, verstanden und deren Kenntnisnahme bei der Formularübertragung [durch Anklicken der Kontrollflächen] bestätigt haben: 

 

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