Die Schweizer haben beschlossen: Bremse für Managergehälter! Vorbild für Deutschland?

Per Volksabstimmung (und mit klarer Mehrheit [67,9 %]) haben die Schweizer in der letzten Woche strengere Regeln für Managergehälter beschlossen [auch bekannt als "Anti-Abzock-Gesetz"].  

 

Damit werden in der Schweiz künftig die Aktionäre eines Unternehmens jährlich über die Gehälter ihrer Manager entscheiden dürfen - natürlich unter der Voraussetzung, dass das Parlament (bzw. die Regierung) den Initiativtext aus der Volkabstimmung 1:1 übernehmen sollte. Medienberichten zufolge könnte dieser Prozess noch mindestens ein Jahr dauern.

 

Dies wird womöglich dazu führen, dass das Schweizer Aktiengesetz zu den schärfsten Aktiengesetzen der Welt werden dürfte. Betroffen werden Gehälter und Boni von der Unternehmensführung sein. Dabei gehören Schweizer Manager zu den Spitzenverdienern. Doch das Volk hat entschieden: 

 

Verboten soll vor allem das "Eintrittsgeld" sowie beim Ausscheiden aus dem Unternehmen der berüchtigte "goldene Handschlag" (Abgangsabfindungen) werden. Außerdem sollen Prämien für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen nach dem neuen Aktiengesetz strengstens untersagt sein. Damit möchte man "Gehaltsexzesse" von Managern unterbinden. 

 

Manager, die diese Verbote missachten, sollen Haftstrafen von bis zu drei Jahren zu befürchten haben. 

 

Auch im EU-Parlament wurde letzte Woche eine Deckelung der Bonuszahlungen für Banker beschlossen, die ab 2014 gelten soll. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, dass die variable Vergütung maximal doppelt so hoch sein darf, wie die fixe Vergütung der Banker. 

 

Nunmehr stellt sich die Frage, ob auch Deutschland dem Schweizer Vorbild folgen wird - zumindest fordern dies die SPD und die Grünen.   

 

 

 

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